Im Oktober 2023 hat die liga wohlfahrt die Erklärung und das Rahmenkonzept zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in pflegerischen Einrichtungen nach SGB XI aktualisiert. Diese wurden auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausgeweitet. Die Verbände verpflichten sich darin zur Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen in stationären und teilstationären Einrichtungen. Die Ausnahmen bilden nur die Anwendungen die nach einem fundierten Abwägungsprozess durch das Amtsgericht genehmigt werden.